Künstliche Intelligenz
Der Begriff „Künstliche Intelligenz (KI)“ bezeichnet ein Teilgebiet der Informatik und meint damit ein automatisiertes Verhalten, das menschliche kognitive Prozesse nachahmt. KI stellt einen Rechenprozess dar, mit dem es möglich ist,
- Muster zu erkennen
- Wissen zu modellieren
- Frage-Antwort-Systeme wie bspw. Chatbots zu bedienen
- und verschiedene Lernprozesse zu initiieren, mit denen technische Geräte gesteuert (Robotik), Animationen erstellt oder Simulationen durchgespielt werden können.
Künstliche Intelligenz kommt in den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen in einer Vielzahl moderner Berufe zum Einsatz und wird dadurch auch als Oberbegriff für computergestützte Rechenprozesse wie das maschinelle Lernen, neuronale Netze, das Deep Learning und auch für Generative KI-Modelle verwendet.
Wie die Abbildung zeigt, kommt Künstliche Intelligenz bspw. in der Bilddiagnostik im medizinischen Bereich zum Einsatz, in der Operationstechnik, in der Entscheidungsfindung bspw. des Finanzwesens, der Steuerung von Lieferketten, bei der Kreditrisikobewertung, der Gesichtserkennung, im Verkehrsmanagement und natürlich auch bei Suchmaschinen zur Anwendung.
Suchen wir bspw. mit Google nach einem Sachverhalt, dann arbeitet auch hier ein KI-Prozess im Hintergrund, der die richtigen Antworten generiert.

Generell wird auch zwischen generativer, allgemeiner und arbeitsspezifischer KI unterschieden. Ein Algorithmus steuert dabei den Rechenprozess. Ein Suchalgorithmus findet bspw. den Weg von A nach B oder steuert einen Spielverlauf.
Im akademischen Kontext kommt immer öfter KI zum Einsatz, um Texte zu erstellen, sie zu modifizieren; in der Forschung findet KI schon länger ihren Platz bspw. um Daten auszuwerten oder Muster innerhalb einer Forschungsreihe zu erkennen.
Quelle
Lackes, R.; Siepermann, M. (2018). Künstliche Intelligenz (KI). Gabler Wirtschaftslexikon. URL: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kuenstliche-intelligenz-ki-40285/version-263673
Abbildung: Wohofsky